Der Graf lässt "Gothic" als Marke für Unheilig schützen
Der Graf hat sich die Rechte am Begriff „Gothic“ gesichert. Einem entsprechenden Antrag beim Patentamt wurde heute stattgegeben. Ab sofort darf die Wortmarke „Gothic“ in Bezug auf Musik nur noch bei der Beschreibung für Veröffentlichungen von Unheilig verwendet werden. Alle Medien, Labels und Vertriebe sind angehalten, bestehende Schriften binnen einer Frist von zwei Monaten zu ändern und „Gothic“ durch ungeschützte Wörter oder Phrasen zu ersetzen. Versäumnisse haben zunächst Abmahnungen zur Folge, wiederholte Verstöße werden ausnahmslos angezeigt. Interessant, welch bizarre Anwandlungen unser Gesetz möglich macht!

UPDATE: Schluss mit dem Unsinn, das war natürlich ein Aprilscherz!

www.unheilig.com

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